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Allgemeine Informationen
Das Studierendenparlament (StuPa) ist das oberste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft und so etwas wie die Legislative der Studierendenschaft.
Das StuPa wird einmal im Jahr von allen Studierenden der TU Dortmund gewählt. Hier besitzen alle Studierenden sowohl aktives als auch passives Wahlrecht.

Eine der wichtigsten Aufgaben des Studierendenparlaments ist die Wahl des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA). Der AStA führt die Beschlüsse des StuPas aus und vertritt die Studierendenschaft innerhalb und außerhalb der Universität.

Das StuPa formuliert Forderungen und Resolutionen und beschließt den Haushalt der Studierendenschaft sowie die Beitragsordnung. Diese regelt die Höhe des Semesterbeitrags.
Außerdem besetzt das StuPa noch mehrere Ausschüsse und Kommissionen wie den Haushaltsausschuss, der sich intensiver mit dem Haushalt befasst, oder die Wahlkommission, welche sich um die Organisation der StuPa-Wahlen kümmert. Zudem werden vom StuPa auch regelmäßig die zwei studentischen Vertreter*innen der TU Dortmund im Verwaltungsrat des Dortmunder Studierendenwerks gewählt.

Die wesentlichen Aufgaben des StuPa sind:

  • Aufstellung und Beschluss eines Haushaltsplans für die Studierendenschaft
  • Wahl und Entlastung des AStAs
  • Beschluss über den Haushalt der Studierendenschaft
  • Beschluss über Satzung der Studierendenschaft, Wahlordnung, Beitragsordnung, Richtlinien, etc.
    Entscheidung über Grundsatzfragen

StuPa-Präsidium
Das Präsidium hat die Aufgabe zu den Sitzungen des Studierendenparlaments einzuladen, diese vorzubereiten und zu leiten.
Es wird zu Beginn jeder Legislatur vom Studierendenparlament aus seiner Mitte gewählt. Das Präsidium besteht aus dem*der Vorsitzenden und seinen*ihren Stellvertreter*innen. Die Anzahl der Stellvertreter*innen legt das StuPa vor der Wahl fest. Die Mitglieder des Präsidiums erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung, welche an die Anzahl der Sitzungen gekoppelt ist.

Sitzungen

Das Studierendenparlament trifft sich regelmäßig zu Sitzungen. Diese finden in Präsenz in der Uni statt (nur bei Ausnahmebedingungen wie Pandemiezeiten sind auch digitale oder hybride Sitzungen erlaubt).
Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich: Jede*r Student*in darf an den Sitzungen teilnehmen und sich auch zu Wort melden. Antragsrecht haben einzelne Studierende aber im Allgemeinen nicht, sondern nur die StuPa-Mitglieder oder der AStA (und einige weitere Personen).

Es kann vom StuPa beschlossen werden, die Öffentlichkeit für besondere Themen auszuschließen.

Antrags-, Beschluss- und Wahlverfahren sowie der formale Sitzungsablauf des StuPa sind festgelegt in der Geschäftsordnung des StuPa. Das StuPa ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind.