StuPa 11 – Sitzung 1

Die konstituierende Sitzung des 11. Studierendenparlaments wird am 18.07. um 18 Uhr im Hörsaal 4 im Hörsaalgebäude 2stattfinden. Im Falle einer Sitzungsunterbrechung ist der Fortsetzungstermin der 27.07. um 18 Uhr im Hörsaal 7 im Hörsaalgebäude 2.Die vorläufige Tagesordnung ist:

1. Regularien
      a) Eröffnung 
      b) Feststellung der Beschlussfähigkeit
      c) Festlegung der endgültigen Tagesordnung
      d) Genehmigung der Protokolle des letzten Studierendenparlaments
2. Festlegung der Geschäftsordnung
3. Satzung und Ergänzungsordnungen (vom letzten StuPa)
4. Rechtsberatung
5. Berichte
      a) AStA
      b) Andere Gremien
      c) Arbeitsgruppen des StuPa
6. Beschlussausführungskontrolle
7. AGs der Studierendenschaft: Netzwerk Lehramtsstudierende mit Zuwanderungsgeschichte (vom letzten StuPa)
8. Wahl Verwaltungsrat des Studierendenwerks (vom letzten StuPa)
9. Rechnungsprüfung* (vom letzten StuPa)
10. AStA Ab- und Neuwahl (vom letzten StuPa)
11. Bericht der Wahlkommission/Aussprache
      a) Aussprache
      b) Wahl der Wahlprüfungskommission (falls Wahlbeschwerden eingereicht werden)
12. Wahl des Präsidiums
13. Wahl des Hilfsfondsausschusses
14. Wahl des Haushaltsausschusses
15. Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses
16. Wahl des Satzungsausschusses
17. Wahl des AStA
     a) Sprecherin oder Sprecher
     b) Stellvertretung
     c) Finanzreferat
     d) Weitere Referate
18. Fachschaftssatzungen
19. Verschiedenes

Die mit * markierten Tagesordnungspunkte sind gemäß GO §6 Abs. 3 unabhängig von der
Anzahl an anwesenden Parlamentariern beschlussfähig. Unterlagen zur Sitzung sind: Noch zu genehmigende Protokolle des letzten StuPa:

Die Geschäftsordnung (GO) des StuPa als Vorlage für eine neue Geschäftsordnung. Vorgeschlagene Änderungen in der neuen GO sind: § 14 (4) GO  bisher 
„(4) Die Geschäftsordnung verliert bei Konstituierung eines neuen Parlaments ihre Gültigkeit.“
 wird in  
„(4) Die Gültigkeit der Geschäftsordnung wird nicht vom Ende der Legislaturperiode berührt. Die Geschäftsordnung verliert erst bei Verabschiedung einer neuen Geschäftsordnung ihre Gültigkeit.“ geändert sowie Streichung von §7 GO „Stellvertretende StuPa-Mitglieder“