Verkündung Wahlergebnisse
Die Wahlergebnisse findet ihr hier: https://stupa-dortmund.de/stupa-wahlen-2021/
Konstituierende Sitzungen
Wir laden euch zur konstituierenden Sitzung des Studierendenparlaments am 19.07.21 um 18Uhr c.t. ein. Die Sitzung unter Einbeziehung eines Hygienekonzeptes (3G-Regel!) im Hörsaal 1 in der Emil-Figge-Str. 50, 44227 Dortmund stattfinden. Die Fortsetzungssitzung bei Sitzungsunterbrechung findet am 22.07.21 am selben Ort um 18Uhr c.t. statt. Die Sitzung wird aber für Gäste auch per Zoom gestreamt werden. Alle Infos einschließlich Hygienekonzept, Zoom-Daten und die laufend aktualisierte Tagesordnung mit allen Anträge zur Sitzung findet ihr hier.
Die Konstituierung des Autonomen Ausländer*innen Referats findet findet am 20. Juli 2021 um 18 Uhr statt. Sie wird online stattfinden, den Link sowie den aktuellen Stand der Tagesordnung findest du hier.
Die Konstituierung des Queer-Feministischen Referats findet am 20. Juli 2021 um 19 Uhr statt. Sie wird online stattfinden, den Link sowie den aktuellen Stand der Tagesordnung findest du hier.
Wahlbekanntmachung
Alle Formalia zur Wahl 2021 findet ihr in der offiziellen Wahlbekanntmachung.
election announcement
Please note that the English translation is there to provide accessibility but only the German version is legally binding.
In allen Fragen zur Wahl, könnt ihr uns per Mail erreichen: wahlkommission@asta.tu-dortmund.de
Die Postadresse der Wahlkommission lautet:
Die Wahlkommission c/o AStA TU Dortmund
Emil-Figge-Str. 50
44221 Dortmund
Telefon: +49 (0)231 / 755 – 2584
Telefax: +49 (0)231 / 755 – 5143
Am 1. Juni wurde die offizielle Reihenfolge für Wahl ausgelost. Alle zugelassenen Kandidaturen für Stupa, AAR und QFR in dieser Reihenfolge findet ihr hier:
Protokolle der Sitzungen der Wahlkommission
Ein Link zu den Protokollen erhaltet ihr auf Anfrage an oben genannte Mailadresse.
Wähler*innenverzeichnis
Studierende, die am 14.05.2021 als ordentliche Studierende an der Technischen Universität Dortmund eingeschrieben sind, genießen aktives und passives Wahlrecht, Zweithörer*innen sowie Gasthörer*innen sind nicht wahlberechtigt. Das Wähler*innenverzeichniss ist vom 21.05. bis zum 29.05.2021, während der Öffnungszeiten des AStA, einsehbar. Die Einsichtnahme ist nur unter Beachtung der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Corona-Schutz-Verordnungen möglich und vorab mit dem AStA terminlich abzustimmen.